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   FG Hessen, 21.02.2002 - 8 K 6095/98   

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https://dejure.org/2002,10072
FG Hessen, 21.02.2002 - 8 K 6095/98 (https://dejure.org/2002,10072)
FG Hessen, Entscheidung vom 21.02.2002 - 8 K 6095/98 (https://dejure.org/2002,10072)
FG Hessen, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 8 K 6095/98 (https://dejure.org/2002,10072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung Betriebsaufgabe/Betriebsunterbrechung; Betriebsaufgabe bei gewerblichem Grundstückshandel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1
    Gewerblicher Grundstückshandel; Betriebsaufgabe; Grundstücksverwaltung; Betriebsunterbrechung - Betriebsaufgabe bei gewerblichem Grundstückshandel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsaufgabe bei gewerblichem Grundstückshandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1231
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.09.1995 - X B 233/94

    Grundstück als Privatvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers

    Auszug aus FG Hessen, 21.02.2002 - 8 K 6095/98
    Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Grundstückshändler alle Objekte bei günstiger Gelegenheit veräußern will (BFH, Beschluss vom 12.09.1995 X B 233/94, BFH/NV 1996, 393).

    Für die Zuordnung eines Grundstücks zum Privatvermögen ist jedoch erforderlich, dass der Steuerpflichtige anhand konkreter und nachprüfbarer Tatsachen nachweist, dass das Grundstück zum Zweck der privaten Vermögensverwaltung verwendet werden soll (BFH-Beschluss vom 12.09.1995 X B 233/94, BFH/NV 1996, 393).

  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Auszug aus FG Hessen, 21.02.2002 - 8 K 6095/98
    Betreibt ein Unternehmen, das zuvor auf dem Gebiet des Grundstückshandels und der Grundstücksverwaltung tätig war, nur noch Grundstücksverwaltung, so ist hierin regelmäßig eine bloße Betriebsunterbrechung zu sehen, solange dem Finanzamt gegenüber nicht die Betriebsaufgabe erklärt wird (BFH, Urteil vom 28.09.1995 IV R 39/94, BStBl II 1996, 276).

    Eine zeitliche Grenze für die Annahme einer Betriebsunterbrechung gibt es nicht (BFH in BStBl II 1996, 276).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Hessen, 21.02.2002 - 8 K 6095/98
    Trotz des zeitlichen Ablaufs im Streitfall ist auch der Schluss auf einen einheitlichen Betätigungswillen gerechtfertigt (vgl. BFH, Beschluss des Großen Senats vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl. II 1995, 617 unter C.II.2).
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG Hessen, 21.02.2002 - 8 K 6095/98
    Eine Vermietung bis zu fünf Jahren ist jedoch noch nicht als langfristig einzustufen (BFH, Urteil vom 14. November 1995 VIII R 16/93, BFH/NV 1996, 466; vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170).
  • BFH, 10.04.1986 - IV R 200/83

    Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung - Unterhaltung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus FG Hessen, 21.02.2002 - 8 K 6095/98
    Wenn die Kläger einige Jahre lang keine Wohnungen verkauft hat, bedeutet dies keine endgültige Einstellung seiner Betätigung (vgl. BFH-Urteil vom 10. April 1986 IV R 200/83, BFH/NV 1988, 154).
  • BFH, 14.11.1995 - VIII R 16/93

    Fünf-Jahres-Zeitraum beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG Hessen, 21.02.2002 - 8 K 6095/98
    Eine Vermietung bis zu fünf Jahren ist jedoch noch nicht als langfristig einzustufen (BFH, Urteil vom 14. November 1995 VIII R 16/93, BFH/NV 1996, 466; vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170).
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